Kai Sand
Kai Sand

Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar

Nach Völklingen-Rückzug! Klage der Oberligavereine (Eppelborn, Trier & Salmrohr) abgewiesen

Klage der Oberligavereine abgewiesen

Koblenz. Nach dem Rückzug in der laufenden Spielzeit von Fußball-Oberligist SV Röchling Völklingen und die anschließende Wertung des Verbandes für die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar hatten reichten drei Vereine (FV Eppelborn, SV Eintracht 05 Trier und der FSV Salmrohr) Klage gegen diese Wertung ein. Gestern wurde vor dem Koblenzer Gericht dann die Klagen von diesen drei Vereinen von dem Verbandsgericht abgewiesen. Ob eine der Parteien noch vor ein ordentliches Gericht zieht, ist noch unklar, aber durchaus vorstellbar.

Gerüchten zufolge soll Eintracht Trier in die nächstmögliche Instanz gegangen sein und sich beim Schiedsgericht diesbezüglich beschwert haben.

Auszug aus der Verhandlung am Dienstagabend in Koblenz:

“” Weiteres Vorgehen im Fall Völklingen: SVE ruft Schiedsgericht an In der sportjuristischen Bewertung des Rückzugs des SV Röchling Völklingen hat das zuständige Verbandsgericht am gestrigen Dienstagabend nach eineinhalb Stunden Verhandlung die Klage des SVE zurückgewiesen. Als ausschlaggebendes Argument wurde auf die Definition einer „laufenden Runde“ in der FRV-Spielordnung verwiesen. Die Verantwortlichen des SV Eintracht-Trier 05 e.V. werden diese Argumentation so nicht akzeptieren und haben sich schnellstmöglich dazu entschlossen, in der nächsthöheren Instanz das Schiedsgericht des Regionalverbandes anzurufen. Die Argumentation des SVE zur Anrufung des Schiedsgerichts im Einzelnen: 1. Im Paragraph 13 (9)c der Spielordnung steht explizit, dass die Spiele von Vereinen, die sich während der „laufenden Runde“ zurückziehen, nicht gewertet werden. Diese klare Aussage der Spielordnung, der sich alle Vereine im Rahmen eines Zulassungsverfahrens vorab unterwerfen, ist unseres Erachtens nicht auslegungsfähig oder interpretierbar. Die Spiele sind daher aus der Wertung zu nehmen. 2. Die Argumentation des Verbandsgerichts, die Vorrunde in der Nord-/ und Südstaffel nun als abgeschlossene Runde anzusehen, widerspricht dem gewählten Spielmodus, in dem alle Tore und Punkte aus allen Spielen in die Meister- bzw. Platzierungsrunde mitgenommen wurden. Weiteres Vorgehen im Fall Völklingen: SVE ruft Schiedsgericht an In der sportjuristischen Bewertung des Rückzugs des SV Röchling Völklingen hat das zuständige Verbandsgericht am gestrigen Dienstagabend nach eineinhalb Stunden Verhandlung die Klage des SVE zurückgewiesen. Als ausschlaggebendes Argument wurde auf die Definition einer „laufenden Runde“ in der FRV-Spielordnung verwiesen. Die Verantwortlichen des SV Eintracht-Trier 05 e.V. werden diese Argumentation so nicht akzeptieren und haben sich schnellstmöglich dazu entschlossen, in der nächsthöheren Instanz das Schiedsgericht des Regionalverbandes anzurufen. ”

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