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Vor Rückrundenauftakt SFV bietet Sprechstunde für Vereine an

Cedric StolteBy Cedric Stolte22. Januar 2022Keine Kommentare2 Mins Read
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SFV
19.09.2020, xmohx, Fussball Verbandstag, Saarländischer-Fußball-Verband - Verbandstag emspor, v.l. Übersicht auf den neuen Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes (DFL/DFB REGULATIONS PROHIBIT ANY USE OF PHOTOGRAPHS as IMAGE SEQUENCES and/or QUASI-VIDEO)
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Saarbrücken. Der Saarländische Fußballverband (SFV) bietet seinen Vereinen am Montag, den 31. Januar 2022, um 19 Uhr eine Online-Sprechstunde vor Ende der Winterpause an, um möglichst viele Fragen zu beantworten.

SFV-Präsident Heribert Ohlmann dazu: „Wir wollen Dienstleister für unsere Vereine sein. Deshalb möchten wir möglichst viele Fragen der Vertreterinnen und Vertreter unserer Vereine vor Ende der Winterpause beantworten. Neben sportlichen Dingen, werden auch organisatorische Fragen beantwortet. Alle Vorstandsmitglieder des SFV werden anwesend sein. Fragen können im Vorfeld per E-Mail an info@saar-fv.de gestellt werden.“

Die Videokonferenz ist über folgenden Link aufrufbar (auf der Webseite www.saar-fv.de abrufbar): https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_MWM0MDQzMDUtODE4Ni00YTRiLTg1NzQtYjg0M2FhYmQ0YWVi%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2290f8732f-8577-4055-9267-4d99ab1d8cdd%22%2c%22Oid%22%3a%22397f2b88-8e3c-45e8-99a9-897d7edb892c%22%7d

Der SFV weist schon im Vorfeld auf wichtige Regularien hin:

§ 18 a Spielerlaubnis in der Pandemie

Spielberechtigt sind während der Corona-Pandemie nur Vereinsmitglieder, denen es nach den jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Saarlandes gestattet ist, während der Corona-Pandemie am Freizeit- und Amateursport teilzunehmen. Die Erfüllung der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und angeordneten Maßnahmen hat jeder Spieler nach Aufforderung bei Betreten der Sportanlage gegenüber dem Heimverein nachzuweisen. Verstöße gegen vorstehende Regeln werden nach Maßgabe der Bestimmungen der Strafordnung gegenüber Verein und Spieler geahndet.


Weiterhin wurden wir vom DFB darauf hingewiesen, dass entgegen des Beschlusses des Verbandstages, § 6 der Jugendordnung des DFB einzuhalten ist: “A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann der zuständige Mitgliedsverband eine Spielerlaubnis für alle Herren-Mannschaften ihres Vereins erteilen.”

Die gesamte Regelung findet Ihr hier: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/253544-11_Jugendordnung.pdf

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