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FCS legt Berufung gegen DFB-Urteil ein

Kai SandBy Kai Sand13. September 2021Updated:13. September 2021Keine Kommentare1 Min Read
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25.08.2021, xklex, Fussball 3.Liga, 1.FC Saarbruecken - 1.FC Magdeburg emspor, v.l. Dennis Erdmann (1.FC Saarbruecken) (DFL/DFB REGULATIONS PROHIBIT ANY USE OF PHOTOGRAPHS as IMAGE SEQUENCES and/or QUASI-VIDEO)
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Saarbrücken. Der 1. FC Saarbrücken und Dennis Erdmann legen Berufung gegen das heute vom DFB-Sportgericht unter der Leitung von Stephan Oberholz verkündete Urteil wegen angeblicher rassistischer Äußerungen beim Spiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Magdeburg (25. August 2021) ein. Die mündliche Urteilsbegründung beinhaltete erhebliche entlastende Momente, die allerdings nicht in die Urteilsfindung eingeflossen sind. „Dem FCS wurde bescheinigt, kein rassistischer Verein zu sein und die Aussagen der am Prozess teilnehmenden Spieler und der externen Zeugen wurden als glaubwürdig bezeichnet. Dagegen wurde der Hauptbelastungszeuge Baris Atik in der mündlichen Urteilsbegründung als nicht mehr glaubwürdig deklariert. Allerdings hatte auch diese Feststellung des Gerichts überraschenderweise keinen Einfluss auf das jetzt ergangene Urteil. Deshalb sind wir in unserer Auffassung bestärkt, dass wir in der Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil kommen können“, so FCS- Pressesprecher Peter Müller.

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